Beteiligung der Beschäftigten bei der Gefährdungsbeurteilung (2020/003a)

Zeitraum

Termin: 16.09.2020 bis 18.09.2020
Beginnt am 16.09. um 10:30 Uhr

Veranstaltungsort

Ellgass Allgäu Hotel
Dorfplatz 10
88260 Argenbühl-Eglofs

Referenten

Jonas Rauch

Kosten

  • Seminargebühr*: 1.300,00 €
  • Hotelkosten: 399,00 €
  • Seminarpauschale: €

* Alle Preise verstehen sich pro Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Teilnehmerzahl

12

Freistellung nach §37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX

Themen

Sie erfahren wie wichtig eine gute Kommunikation in den unterschiedlichsten Schritten der Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. Unterweisung, Rücklauf bei Befragungen und Workshop-Teilnahme ist, um die Beschäftigten mit ihrer Expertise aktiv einzubinden.

Beschäftigte sind Experten für ihren eigenen Arbeitsplatz. Deren Kompetenz wollen wir in verschiedenen Ebenen nutzen. Die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung lebt von der Einbindung aller Akteure im Betrieb, denn “Gute Arbeit” kann nur gemeinsam gelingen. Das gilt insbesondere für den Bereich der psychischen Belastungen.

Neben der Verpflichtung, den Arbeitgeber bei der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen, steht den Beschäftigten nach § 17 ArbSchG ein Vorschlags- und Beschwerderecht zu. Bisher findet dies in der betrieblichen Praxis jedoch kaum Beachtung. Das wollen wir ändern.

  • Wie kann es gelingen, Beschäftigte und auch die Führungskräfte zu aktivieren, zu motivieren und zu begeistern?
  • Bei welchen Schritten der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung können die Beschäftigten beteiligt werden und wie kann dies in der Praxis gelingen?
  • Welche Einstellungen und Haltungen gibt es in den Betrieben zur Gefährdungsbeurteilung und wie müsste sie optimaler Weise sein?
  • Wie kann es gelingen, das Thema Arbeit und Gesundheit positiv zu besetzten?


Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.