Grenzenlose Flexibilität oder zurück zur Stechuhr? (2020/001b)

Zeitraum

Termin: 03.02.2020 bis 05.02.2020
Beginnt am 3.02. um 10:30 Uhr

Veranstaltungsort

Ellgass Allgäu Hotel
Dorfplatz 10
88260 Argenbühl-Eglofs

Referenten

Jonas Rauch

Kosten

  • Seminargebühr*: 1.300,00 €
  • Hotelkosten: 399,00 €
  • Seminarpauschale: 199,00 €

* Alle Preise verstehen sich pro Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Teilnehmerzahl

12

Freistellung nach §37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX

Themen

Sie erfahren, welche Bedeutung das EuGH – Urteil für Ihre betriebliche Praxis hat. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung lernen Sie die flexible Arbeitszeit auf ein gesundheitsverträgliches Maß zu begrenzen.

Kaum ein Thema wird so kontrovers diskutiert wie die Flexibilität der Arbeitszeit. Was als große Freiheit angepriesen und zunächst als Chance zur individuellen Entfaltung gesehen wird, führt in der Praxis zum Druck ständiger Erreichbarkeit und vielen nicht erfassten Überstunden. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind deutlich erkennbar: Burnout, Überlastungsdepressionen und psychosomatische Erkrankungen nehmen zu.

Der EuGH hat in einem wegweisenden Urteil festgelegt, dass grundsätzlich alle Arbeitszeiten systematisch zu erfassen sind. Daraus folgt, dass die Betriebsparteien, vor allem bei so genannter „Vertrauensarbeitszeit“, neue Regelungen treffen müssen. Im Workshop werden wir darüber diskutieren, wie Arbeitszeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden kann.

  • Zusammenhang von Gesundheit, Gefährdungsbeurteilungen und Personalbemessung
  • Arbeitszeit als Thema in der Gefährdungsbeurteilung
  • Bedeutung des EuGH-Urteils für die betriebliche Praxis
  • Rechtliche Grundlagen: BetrVG und Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Dokumentationspflicht und Möglichkeiten der Erfassung von arbeitszeitrechtlichen und strategischen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates


Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.